KEIN Wohnraumfördergesetz OHNE Wohnschutz ! Bschiss-Gesetz NEIN !
9 x Bschiss = 9 x ‘WRFG’-NEIN:
NEIN, weil ungeschützt i.Z. mit überrissenen Sanierungen oder gar Massenkündigungen:
Bschiss No 1: Volk und Verfassung verlangen den Schutz aller Mieten. Doch die Salamitaktik des ‹WRFG› senkt die «Schutz»-Quote auf 50%, dann auf 34% und schliesslich auf gegen 0%.
Bschiss No 2: Volk und Verfassung verlangen den Schutz aller Mieten.
Doch eines der Schlupflöcher hilft, dass nur jede dritte Miete (34%) von den Behörden kontrolliert werden soll.
Investoren können ihre Mieten nach Sanierungen weiterhin in die Höhe treiben oder gar verdoppeln. Sie brauchen einzig ihre Mietparteien drinzulassen – und schon verzichtet der Kanton auf jede Kontrolle.
Jeder Investor kann den Wohnschutz und allfällige Kontrollen völlig legal umgehen. Er braucht Mietwohnungen bloss in Stockwerkeigentum umzuwandeln – und schon darf er beliebig kündigen und renditemaximieren.
Ältere und langjährige Mietparteien werden vom ‹WRFG› regelrecht ‹versegglet›. Die Wohnschutzverfassung, die sie unter besonderen Schutz stellt, wird ausgehebelt. Das ‹WRFG› sieht nichts vor ausser einer unverbindlichen „Beratungsstelle“.
Das «WRFG» ignoriert ausgerechnet das ganz Wichtige in der neuen Kantonsverfassung: die Verpflichtung zu Mietzinskontrollen. Mietzins-Limiten nach Sanierungen (und Abbrüchen) sollen in einer Verordnung versteckt werden. Das Stimmvolk wird ‚versegglet‘.
Jeder Investor hat es in der Hand, sich von Bewilligungspflicht und Kontrolle zu befreien. Weil das ‹WRFG› bereits eine Freigrenze ab 50 % nennt, braucht er seine Mietzinsen bloss über diese Freigrenze anzuheben.
Faire Vermieterschaften werden völlig unnötig in bürokratische Verfahren getrieben – anders als die gehätschelten Grossinvestoren. Das ist unglaublich ungerecht. «Kleine» Vermieterinnen und Vermieter fühlen sich für dumm verkauft.
Das ‹WRFG› enthält nicht nur keinen brauchbaren Wohnschutz; es drückt sich auch komplett vor dem so wichtigen Umweltschutz. Das ist unverantwortlich. Wer umweltbewusst ist, stimmt NEIN.
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„Basler Mieterzeitung“
Nr. 30.2020
Abstimmungszeitung des MV Basel 1891 // Als PDF: Mieterzeitung Basel 30.2020
Nr. 29.2020
In Wohngenossenschaften heisst es NEIN zum Bschiss-Gesetz. // Als PDF: Basler Mieterzeitung 29.2020
Nr. 28.2020
MV Basel-Mitglieder sagen NEIN zum Bschiss-Gesetz und wählen Heidi Mück in die Regierung. // Als PDF: Basler Mieterzeitung 28.2020
Nr. 27.2020
55+ Basler Seniorenkonferenz: Wir sagen NEIN zum Bschiss-Gesetz. // Als PDF: Basler Mieterzeitung 27.2020
Zudem:
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Referendum „NEIN zum NICHT-Wohnschutzgesetz“
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Heidi Mück in die Regierung
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Bschiss-Gesetz NEIN
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